Wahlausschreibung
Die Ortsgruppenleitung der Wasserwacht Ebern hat den Wahltermin festgelegt und schreibt gem. § 14, Abs. 1, Ordnung WW die Wahl aus.
Datum: 22.02.2013
Ort: Ebern, Gasthof Post
Zeit: 19:00 Uhr
Gemäß § 9 Abs. 4 BRK-Satzung i.V.m. § 14, Abs. 1, Ordnung WW besitzen Mitglieder mit Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht, mit Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht.
Wahlvorschläge können während der Wahlversammlung schriftlich oder mündlich erfolgen.
Gemäß Ordnung WW § 7 Abs. 4 sind folgende Funktionen zu wählen:
— Vorsitzender der Ortsgruppe
— Stv. Vorsitzender (wird kein Stv. gewählt vertritt der TL den Vorsitzenden)
— Technischer Leiter
— Kassier
— Jugendleiter (Wahl des Jugendleiter erfolgt am 02.02.2013 während des Trainings)
Bei Bedarf können für weitere Vertreter und Stellvertreter gewählt werden.
Die Ortsgruppenleitung besteht einschließlich der nach der Jugendordnung gewählten Jugendvertreter aus höchsten 10 stimmberechtigten gewählten Mitgliedern.
Ebern, den 20.02.2013