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Zwei BRK-Schnelltestzentren bleiben geöffnet

Die zwei BRK-Schnelltestzentren im Landkreis Haßberge bleiben auch nach Inkrafttreten der neuen Coronavirus-Testverordnung geöffnet. Neu ist: Nach Vorgaben des Bundes besteht ab sofort kein grundsätzlicher Anspruch mehr auf die kostenlose Durchführung eines so genannten „Bürgertests“. Bisher hatte jeder – auch ohne konkreten Anlass – Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche. Dieses Angebot wird jetzt, bis auf einige Ausnahmen, beendet. Zudem müssen Personen, die nach der neuen Testverordnung weiterhin „anspruchsberechtigt“ sind, einen Eigenanteil von drei Euro für die Durchführung eines Tests bezahlen. Ausgenommen davon sind Risikogruppen und andere Ausnahmefälle.