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· News - Bereitschaft Ebern

Weiterer Affront für die Retter - nach Verschärfung des Steuerrechts nun auch Ausgrenzung durch neue Führerschein-Anforderungen

München/ Ebern - Mit großer Enttäuschung und Wut reagieren die ehren- und hauptamtlichen Rettungsdienst- und Katastrophenmitarbeiter des BRK auf eine Mitteilung des Bayerischen Kultusministeriums zur Ausnahmeregelung der Führerscheingrenzen. Demnach dürfen die Feuerwehren mit einer Ausweitung der Gewichtsobergrenze von 3,5 auf 4,25 Tonnen rechnen - die bis zu 4,6 Tonnen schweren Rettungswagen der Hilfsorganisationen aber fallen nicht mehr unter diese Ausnahmeregelung. „Die von Kultusstaatssekretär Sibler im Bundesrat erreichte Ausnahme sei zwar ausreichend und hilfreich für die Feuerwehren, gerade für viele jüngere BRK'ler, die mit ihren EU- Führerscheinen einen Rettungswagen steuern, bedeute dies jedoch das Aus“, sagte BRK-Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk. Während ein hauptberuflicher Rettungsdienstler vielleicht gerade noch leisten kann, einen neuen Führerschein zu erwerben, ist das den Ehrenamtlichen nicht zuzumuten. „Nach der Besteuerung der Aufwandsentschädigung ist das der nächste Schlag gegen unsere Helfer“, sagte Stärk heute in München. "Warum ist heute nicht mehr in Ordnung, was Jahrzehnte gut genug war?" fragen BRK-Landesgeschäftsführer und BRK-Präsidentin Christa Prinzessin von Thurn und Taxis und verweisen darauf, dass es gerade die jüngeren Kollegen im Rettungsdienst sind, die die heutigen Anforderungen des Straßenverkehrs am besten meistern können. Das BRK verlangt von der Staatsregierung in aller Deutlichkeit, die für die Feuerwehren erreichte Ausnahmegenehmigung auch für die Hilfsorganisationen durchzusetzen. (brk)